Drei abgeschlossene Wohnungen, je eine pro Etage, freistehend auf einem 509 m² großen Erbpachtgrundstück.
Zum Verkauf steht ein Dreifamilienhaus aus dem Jahr 1959 mit ca. 220 m² Wohnfläche. Zwei Wohnungen sind vermietet, die Erdgeschosswohnung wird zum 1. Februar 2027 frei.
Jede Etage bildet eine eigene Einheit mit separatem Zugang vom Treppenhaus. Erd- und Obergeschoss sind weitestgehend gleich geschnitten: Diele, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche und Bad, belichtet von beiden Hausseiten. Zur Obergeschosswohnung gehört ein Balkon zur Gartenseite. Unter dem Dach liegt die dritte Einheit mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Küche mit Abstellnische und Bad.
Das Kellergeschoss umfasst Waschküche, Heizungsraum, Heizöllager und fünf Kellerräume, sodass jede Partei eigene Nebenflächen hat. Dazu kommen ein Dachspeicher und ein Abstellraum an der Garage als Lagerfläche.
Hinter dem Haus liegt der pflegeleichte Garten mit Rasenfläche, Freisitz, nach Süden offen und von den Nachbargrundstücken abgeschirmt. Ein Grundwasserbrunnen ist vorhanden. Über die seitliche Zufahrt erreicht man die Einzelgarage. Davor bietet die gepflasterte Zufahrt Platz für ein weiteres Fahrzeug.
In den vergangenen Jahrzehnten kamen die Wärmedämmung der Fassade, ein erneuerter Sockel mit Steinputz, eine neue Wasserleitung ins Gebäude und Duschen in den beiden unteren Wohnungen dazu. Die Substanz ist gepflegt, die Ausstattung im Zustand ihrer Jahre. Die freiwerdende Erdgeschosswohnung bietet dem Erwerber die Möglichkeit zur Eigennutzung oder Neuvermietung.
Die Nettomieteinnahmen betragen derzeit 2.345 € monatlich, rund 28.140 € im Jahr. Davon entfallen 795 € auf die Erdgeschosswohnung, 850 € auf das Obergeschoss, 580 € auf das Dachgeschoss sowie 120 € auf Garage und Kellerraum.
Der Erbbauvertrag mit der Stadt Frankfurt wird im Zuge des Verkaufs bis 2111 verlängert. Über die für Goldstein geltende Splittingregelung liegt der zu zahlende Erbbauzins bei ca. 831 € monatlich, zahlbar in vierteljährlichen Raten; der Antrag kann unmittelbar mit dem Erwerb gestellt werden. Im Vertrag festgesetzt sind ca. 901 € monatlich, da die Stadt Ermäßigungen grundsätzlich nicht im Grundbuch, sondern gesondert vereinbart. Je nach Situation des Erwerbers kommen weitere Ermäßigungen in Betracht, deren Höhe die Stadt auf Antrag festsetzt.