Viel Platz, ein großer Garten und zwei eigenständige Etagen: Das Zweifamilienhaus in Frankfurt-Goldstein bietet Familien Raum zum Ankommen und Wachsen, auf ca. 168 m² Wohnfläche und einem ca. 720 m² großen Erbpacht-Grundstück.
Das 2024 vollständig sanierte Obergeschoss mit vier möblierten Zimmern und eigenem Außenzugang ist sofort beziehbar und eignet sich ebenso zur Vermietung. Ein Aspekt, der das Objekt auch als Kapitalanlage interessant macht. Das Erdgeschoss mit Wintergarten und Terrasse ist bereits entkernt. Grundriss und Ausstattung können damit frei nach eigenen Vorstellungen geplant werden. Das Haus geht auf das Baujahr 1933 zurück und wurde um etwa 1960 erweitert.
Das Erdgeschoss umfasst Diele, Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Bad, Wintergarten und Terrasse. Die Raumstruktur steht, die Oberflächen sind offen. Wer hier einzieht, hat freie Hand bei Materialien und Aufteilung.
Das Obergeschoss verfügt über einen eigenen Außenzugang, eine Wohnküche mit Einbauküche, vier möblierte Zimmer, ein Bad und ein separates Gäste-WC.
Im Kellergeschoss befinden sich Heizungsraum, Waschküche und fünf weitere Kellerräume, zugänglich über eine Außentreppe. Der Dachspeicher bietet zusätzliche Staufläche.
Zum Grundstück gehören außerdem eine Garage mit Zufahrt, ein Vorgarten und ein großer Garten mit Südausrichtung inklusive Gartenhaus.
Technisch wurde das Haus 2023 substanziell modernisiert: neue Gastherme, neuer Warmwasserspeicher, neue Heizkörper sowie neue Rohrleitungen für Wasser, Heizung und Fallrohre. Im Zuge der OG-Sanierung kamen neue Elektrik und neue Fenster hinzu.
Die Immobilie befindet sich auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Frankfurt, der Vertrag wird im Zuge des Verkaufs bis zum Jahr 2111 verlängert. Der neu festgesetzte Erbbauzins beträgt ca. 1.275 € monatlich, zahlbar in vierteljährlichen Raten. Auf Antrag sind schuldrechtliche Ermäßigungen möglich: Über die Splittingregelung reduziert sich der Erbbauzins bei Vermietung auf ca. 869 € monatlich, bei vollständiger Selbstnutzung auf ca. 695 € monatlich. Selbstnutzende Familien erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 500 € je Kind und Jahr (maximal vier Kinder), womit sich der Erbbauzins auf bis zu ca. 528 € monatlich reduzieren lässt.