Ein Haus, das einer Familie viel Spielraum lässt: fünf Zimmer auf zwei Etagen, ein Kellergeschoss mit viel Stauraum und ein großer, in weiten Teilen nicht einsehbarer Garten. Die Doppelhaushälfte steht auf einem 628 m² großen Erbpachtgrundstück der Stadt Frankfurt und ist sofort bezugsfrei.
Das Erdgeschoss betritt man durch eine Haustür aus Vollaluminium mit Fingerprintsensor, ein Detail, das im Alltag mit Kindern die Schlüsselsuche erspart. Bestimmt wird die Ebene vom Wohnzimmer, das die gesamte Hausbreite einnimmt und nach Süden ausgerichtet ist. Die Küche fasst zusätzlich einen Esstisch, sodass der Wohnbereich davon unberührt bleibt. Dazu kommen ein Wannenbad mit Tageslicht und ein zweites Bad mit Dusche.
Im Obergeschoss liegen drei Schlafzimmer sowie ein Arbeitszimmer mit französischem Balkon: genug für Eltern, Kinder und Gäste, ohne das Homeoffice ins Wohnzimmer verlegen zu müssen. Vom Treppenhaus geht es auf den Balkon zur Gartenseite. Über das Arbeitszimmer erreicht man den Dachspeicher, der als Lagerfläche dient.
Das Kellergeschoss umfasst Waschküche, Heizungsraum und drei Kellerräume, von denen einer ins Freie führt. Hier findet alles Platz, was oben keinen haben soll, ob Werkstatt, Hobbyraum oder Abstellfläche.
Auch der Außenbereich zählt zu den Stärken: Der Garten liegt geschützt hinter dem Haus, davor eine Garage, in der neben dem Auto noch Fahrräder oder ein Motorrad unterkommen, und ein überdachter Stellplatz. Das gemauerte Gartenhaus nimmt Geräte und Mobiliar auf.
Gebaut wurde es 1932 als Siedlerhaus und um 1950 erweitert. Zuletzt kam 2018 eine neue Gasheizung dazu, Böden, Bäder und Oberflächen stammen aus früheren Jahren. Für Käufer, die ohnehin renovieren und dabei eigene Vorstellungen umsetzen wollen, ist das die Gelegenheit, das Haus schrittweise zum eigenen zu machen.
Der Erbbauvertrag wird im Zuge des Verkaufs bis 2111 verlängert. Über die für Goldstein geltende Splittingregelung liegt der zu zahlende Erbbauzins bei Selbstnutzung bei ca. 682 € monatlich, zahlbar in vierteljährlichen Raten; der Antrag kann unmittelbar mit dem Erwerb gestellt werden. Selbstnutzende Familien erhalten darüber hinaus eine Ermäßigung von 20 % je Kind, bei einem Kind also ca. 546 €, bei zwei Kindern ca. 409 € monatlich. Im Vertrag festgesetzt sind ca. 1.112 € monatlich, da die Stadt Ermäßigungen grundsätzlich nicht im Grundbuch, sondern gesondert vereinbart. Je nach persönlicher Situation des Erwerbers kommen weitere Ermäßigungen in Betracht, deren Höhe die Stadt auf Antrag festsetzt.












































