Drei Wohnungen, ein zusätzliches Apartment und ein vielseitig nutzbares Gartenhaus eröffnen außergewöhnlich viele Möglichkeiten. Die gepflegte Dreifamilienhaus-Doppelhaushälfte befindet sich auf einem Erbpacht-Grundstück der Stadt Frankfurt und bietet sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger interessante Perspektiven. Ob Mehrgenerationenwohnen, die Kombination aus Wohnen und Vermieten oder eine Investition mit Entwicklungspotenzial: Die vorhandene Struktur schafft ideale Voraussetzungen für unterschiedlichste Konzepte.
Besonders attraktiv ist die aktuelle Nutzungssituation: Das gesamte Erdgeschoss mit Gäste-Apartment, Doppelgarage, Gartenhaus und Garten sowie die Dachgeschosswohnung stehen zur freien Verfügung.
Im Erdgeschoss befindet sich eine 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse, Einbauküche, Speisekammer und Wannenbad mit Tageslicht. Das separate Gäste-Apartment mit eigenem Tageslicht-Duschbad schafft Unabhängigkeit für Besuch, Familienangehörige oder das Arbeiten von Zuhause.
Die Wohnung im Obergeschoss verfügt über drei Zimmer, einen Balkon, eine Küche, ein Tageslichtbad sowie ein Gäste-WC. Sie ist längerfristig an ein ruhiges Paar vermietet und sorgt für laufende Mieteinnahmen.
Ein Highlight ist die Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss. Wintergarten, Specksteinofen, Einbauküche und das Studio mit eigenem Duschbad im ausgebauten Spitzboden verleihen dieser Einheit eine besondere Wohnqualität und einen unverwechselbaren Charakter.
Auch der Außenbereich hebt die Immobilie von vielen vergleichbaren Angeboten ab. Der Garten mit Pergola und Teich, das massive Gartenhaus mit Zimmer, Küche und WC sowie die Doppelgarage mit elektrischem Rolltor und Werkgrube bieten Platz für Freizeit, Hobby und Alltag.
Das Haus wurde ca. 1932 erbaut, anschließend erweitert und über die Jahre hinweg gepflegt sowie in verschiedenen Bereichen modernisiert. Zugleich bleibt Spielraum für individuelle Gestaltung und weitere Aufwertung.
Der Erbbauvertrag mit der Stadt Frankfurt wird im Zuge des Verkaufs bis 2111 verlängert. Über die für Goldstein geltende Splittingregelung liegt der zu zahlende Erbbauzins bei ca. 861 € monatlich, zahlbar in vierteljährlichen Raten; der Antrag kann unmittelbar mit dem Erwerb gestellt werden. Im Vertrag festgesetzt sind ca. 1.199 €, da die Stadt Ermäßigungen grundsätzlich nicht im Grundbuch, sondern gesondert vereinbart. Wer alle Wohnungen innerhalb des Frankfurter Mietspiegels vermietet, kann den Betrag zusätzlich auf 30 % der Jahresmieteinnahmen deckeln lassen. Je nach persönlicher Situation des Erwerbers kommen weitere Ermäßigungen in Betracht, die bei der Stadt zu beantragen sind.










